Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.chancenportal-bielefeld.de veröffentlichte Webseite des Bildungsbüros der Stadt Bielefeld. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular ganz unten auf dieser Seite benutzen.
Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf im Juni und November 2025 durchgeführten Bewertungen durch die Agentur HOCH5 unter Einbeziehung von Drittanbietertools wie Userway und das IBM Accessibility Tool. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, weitgehend, aber nicht vollständig vereinbar.
Nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte:
- Fehlerhaftes Markup des Google-Translators: Einige automatisch erzeugte Elemente des Übersetzers sind von Google nicht vollständig BITV/WCAG-konform umgesetzt. Auf diese Elemente haben wir keinen Einfluss.
- Auf der Startseite wird ein Video verwendet, das beim Laden der Seite automatisch gestartet wird. Eine vollständige barrierefreie Umsetzung ist somit nicht realisiert.
- Einige von automatischen Prüfwerkzeugen gemeldete Linkfehler konnten in der manuellen Prüfung nicht bestätigt werden. Diese sogenannten False Positives entstehen durch Einschränkungen automatisierter Tests und stellen nach aktuellem Stand keine Barrieren dar.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von chancenportal-bielefeld.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Hinweis zum Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: schlichtungsstelle‐bgg.de.
Diese Erklärung wurde im Dezember 2025 erstellt.
Barriere melden
Über folgendes Formular können Sie eine Barriere auf der Seite melden. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, melden wir uns bei Ihnen zurück.